Ferienplan_2020-2021
Ferienplan_2021-2022
Im Kanton St.Gallen werden die Frühlings-, Sommer- und Herbstferien durch den Kanton vorgegeben.
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Ferienverlängerungen werden durch die Primarschule n
Zuwiderhandlungen werden mit einer Ordnungsbusse geahndet, die gemäss Art. 97 des Volksschulgesetzes mindestens Fr. 200.00 pro Halbtag und Kind betragen muss. Sollte ein Kind bei Ferienbeginn oder -ende krank sein, muss die Lehrperson sofort informiert und allenfalls ein Arztzeugnis abgegeben werden. Allfällige Gesuche sind an die Schulleitung zu richten.